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Conditions générales

État : 2026-10-26

Les conditions générales sont disponibles uniquement en allemand. Seule la version allemande fait foi.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen von C. Hortolomei Baugeschäft, Fenster Geschäft an Kundinnen und Kunden über fensterkauf.ch.

Das Angebot richtet sich sowohl an Konsumentinnen und Konsumenten (Privatkunden) als auch an Geschäftskunden. Konsumentin oder Konsument im Sinne dieser Bedingungen ist, wer die Produkte für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestellt; Geschäftskunde ist, wer im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellt.

Wo das Schweizer Recht für Konsumentinnen und Konsumenten zwingende Vorschriften enthält — namentlich bei der Gewährleistungsfrist (Ziffer 9) und beim Gerichtsstand (Ziffer 10) — gehen diese Vorschriften den nachstehenden Bedingungen vor. Die betreffenden Ziffern unterscheiden ausdrücklich zwischen den beiden Kundengruppen.

Wir liefern ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Lieferungen nach Deutschland, Österreich oder in andere Staaten der EU sind nicht möglich.

2. Richtpreis, Anfrage und Bestellung

Der im Konfigurator angezeigte Betrag ist ein unverbindlicher Richtpreis. Er ist kein Angebot im Rechtssinn.

Über eine Anfrage kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir sie geprüft und eine schriftliche Offerte gestellt haben und Sie diese annehmen.

Wir prüfen vor der Offerte insbesondere Masse, Massgrenzen des gewählten Profils und die Ausführbarkeit der Kombination. Ergibt die Prüfung eine Abweichung, nennen wir sie in der Offerte.

Bestellung: Mit dem Absenden einer Bestellung im Konfigurator geben Sie ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihre Zahlung bestätigt ist. Die Bestellbestätigung, die Sie unmittelbar nach dem Absenden per E-Mail erhalten, dokumentiert Ihre Bestellung, begründet aber noch keinen Vertrag.

Auch bei einer Bestellung prüfen wir Masse, Massgrenzen und Ausführbarkeit. Kann ein Produkt aus technischen Gründen nicht gefertigt oder geliefert werden, erstatten wir Ihnen — mit unserer Entschuldigung — den gesamten bezahlten Betrag innert der in diesen AGB genannten Frist (höchstens 14 Tage, abhängig von der Rückerstattungsfrist des Zahlungsdienstleisters Payrexx). Diese Bedingungen haben Sie bei der Bestellung gelesen und akzeptiert.

3. Preise und Mehrwertsteuer

Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken inklusive 8.1 % Mehrwertsteuer.

Lieferkosten: Die Lieferkosten richten sich nach Produkttyp und Stückzahl. Je Produkttyp gilt ein Tarif: Rollladen CHF 150, Fenster CHF 210, Nebeneingangstür CHF 210, Balkontür CHF 270, Haustür CHF 270, Terrassentür PSK CHF 450, Terrassentür Hebe-Schiebe CHF 720, Schiebefenster CHF 210, Terrassentür Schiebe (Schiebetür in einer Ebene) CHF 450, bei einer Elementbreite über 2800 mm CHF 720. Das erste Stück eines Produkttyps kostet den vollen Tarif, jedes weitere Stück desselben Typs 30 % davon. Je Bestellung betragen die Lieferkosten höchstens CHF 1'500. Ab einem Warenwert von CHF 5'000 — gerechnet ohne Lieferkosten — ist die Lieferung gratis. Die Lieferkosten Ihrer Bestellung werden Ihnen vor der Zahlung im Warenkorb ausgewiesen.

Lieferkosten Insektenschutz: Gezählt werden Insektenschutz-Elemente und Insektenschutz-Rollos, die als Option zu einem Fenster oder einer Tür bestellt werden. Wird nur Insektenschutz bestellt, betragen die Lieferkosten für 1 Stück CHF 50, für 2 Stück CHF 80, für 3 Stück CHF 100, für 4 Stück CHF 115, für 5 Stück CHF 140 und ab dem 6. Stück zusätzlich CHF 19 je weiteres Stück. Wird Insektenschutz zusammen mit anderen Produkten (Fenster, Türen, Rollladen) bestellt, kommen CHF 10 je Stück Insektenschutz zu den Lieferkosten der Bestellung hinzu. Der Höchstbetrag von CHF 1'500 und die Gratislieferung ab CHF 5'000 Warenwert gelten nur für die übrigen Lieferkosten; die Lieferkosten für Insektenschutz kommen in jedem Fall hinzu.

Eine Montage bieten wir nicht an. Die Montage ist Sache der Kundin oder des Kunden; zur Gewährleistung siehe Ziffer 9.

Der online berechnete und im Warenkorb gespeicherte Preis gilt während 2 Wochen ab der Speicherung.

4. Lieferung

Die Lieferfrist richtet sich nach dem Umfang der Bestellung: bis 12 Produkte in der Regel 3 bis 5 Wochen, ab 13 Produkten bis zu 8 Wochen. Bei Sonderfarben kann sich die Frist um bis zu 2 Wochen verlängern.

Die für Ihre Bestellung geltende Lieferfrist teilen wir Ihnen spätestens 2 Arbeitstage nach der Zahlungsbestätigung mit; sie beginnt mit dem Eingang der Zahlung zu laufen. Die hier und im Warenkorb genannten Fristen sind Richtwerte; eine frühere Lieferung bleibt möglich und ist keine Abweichung vom Vertrag.

Die angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und beginnen mit dem Eingang der Zahlung. Verzögerungen, die auf Umstände ausserhalb unseres Einflussbereichs zurückgehen, namentlich Ausfall oder Mangel an Transportkapazität, Störungen an der Fertigungslinie des Herstellers, Lieferengpässe bei Material oder Zoll- und Grenzverzögerungen, verlängern die Lieferfrist entsprechend, höchstens jedoch um 4 Wochen, sofern wir den Kunden unverzüglich informieren. Gerät die Lieferung darüber hinaus in Verzug, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von 21 Kalendertagen setzen. Wird die Ware innert dieser Nachfrist nicht geliefert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; wir erstatten bereits geleistete Zahlungen innert 14 Tagen vollständig zurück. Ziffer 8.3 gilt in diesem Fall nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; unberührt bleibt die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

Geliefert wird ausschliesslich an Adressen in der Schweiz, und zwar bis an den Strassenrand oder die nächstgelegene mit einem Lastwagen befahrbare Stelle an der von Ihnen angegebenen Adresse. Das Tragen ins Gebäude, in ein Stockwerk oder auf die Baustelle ist nicht Teil der Lieferung.

Ist das Abladen am Strassenrand nicht möglich — etwa bei Hanglage oder schwieriger Zufahrt — wird die Ware an der nächstgelegenen sicheren Stelle abgeladen; die Wahl trifft die liefernde Person. Weicht der tatsächliche Abladeort von der Lieferadresse ab, wird er auf dem Lieferschein vermerkt.

Anwesenheit bei der Lieferung: Wir kündigen Ihnen den Liefertermin im Voraus an. Bei der Anlieferung müssen Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person anwesend sein; die bevollmächtigte Person handelt bei der Übergabe (Sichtprüfung, Vermerke, Unterschrift) mit Wirkung für Sie. Ist zum angekündigten Termin niemand anwesend, gilt Ziffer 8.4 (erneute Zustellung und Lagerung zu Ihren Lasten).

Übergabe und gemeinsame Sichtprüfung: Bei der Übergabe prüfen Sie oder die bevollmächtigte Person die Ware gemeinsam mit der liefernden Person (Fahrerin oder Fahrer bzw. Vertretung von C. Hortolomei Baugeschäft, Fenster Geschäft) auf Anzahl, Transportschäden und sichtbare Mängel. Erkennbare Mängel und Transportschäden werden auf dem Lieferschein bzw. dem Frachtbrief (CMR) vermerkt, wenn möglich mit Fotos. Beide Seiten unterschreiben das Übergabeprotokoll.

Gefahrübergang: Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe auf Sie über (Art. 185 OR). Schäden, die nach der Übergabe durch Sie oder Dritte entstehen — etwa bei Lagerung, Weitertransport auf der Baustelle oder Montage —, sind keine Mängel der gelieferten Ware.

Können wir eine Bestellung nach der Zahlungsbestätigung nicht liefern, erstatten wir Ihnen den gesamten bezahlten Betrag innert höchstens 14 Tagen, nachdem wir die Unmöglichkeit der Lieferung festgestellt haben — abhängig von der Rückerstattungsfrist des Zahlungsdienstleisters (Ziffer 2).

5. Zahlung

Bestellungen werden im Voraus bezahlt: per QR-Rechnung (Banküberweisung) oder online über Payrexx (Karte, TWINT). Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung zustande (Ziffer 2), und die Produktion beginnt erst, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.

Die Produktion startet erst nach Zahlungseingang. Lieferzeit (Richtwert): in der Regel 3–5 Wochen ab Zahlungseingang, gemäss AGB Ziffer 4. Bitte bezahlen Sie die Rechnung innert 10 Tagen. Erfolgt keine Zahlung innert 10 Tagen, verfällt die Bestellung automatisch.

Die verfügbaren Zahlungsmittel sind auf der Seite „Zahlungsbedingungen“ aufgeführt. Die Online-Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Payrexx AG (Schweiz); Ihre Karten- und Kontodaten werden von uns weder erhoben noch gespeichert.

Bei TWINT und anderen Sofortzahlungsmitteln gelten Limiten, die Ihre Bank oder der Anbieter festlegt. Für grössere Bestellungen steht die Banküberweisung mit QR-Rechnung zur Verfügung; die Fertigung beginnt dann mit dem Eingang der vollständigen Zahlung auf unserem Konto (Ziffer 6).

Die Zahlung erfolgt vollständig über eines der verfügbaren Zahlungsmittel. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert — die Bestellung wird erst mit der Bestätigung der vollständigen Zahlung verbindlich.

6. Mass- und Sonderanfertigung

Jedes Element wird nach den von Ihnen angegebenen Massen gefertigt. Es handelt sich um eine Anfertigung nach Kundenspezifikation.

Die Verantwortung für das Aufmass liegt bei Ihnen. Wir empfehlen, die Masse vor der Bestellung durch eine Fachperson prüfen zu lassen.

Alle Produkte werden einzeln nach Ihrer Bestellung gefertigt. Nach der Übergabe an die Produktion (in der Regel innert 2 Arbeitstagen nach Zahlungseingang) kann die Bestellung nicht mehr geändert werden; ein Rücktritt ist dann nur gegen volle Schadloshaltung möglich, bei Massanfertigung in der Regel zum vollen Preis abzüglich ersparter Kosten (Ziffer 8.3). Vorher ist eine Stornierung gemäss Ziffer 8 möglich (Bearbeitungsgebühr CHF 150.00 zuzüglich allfälliger Transaktionsgebühren). Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht — unabhängig davon, ob die physische Fertigung bereits begonnen hat. Das Schweizer Recht kennt für Bestellungen über das Internet kein allgemeines Widerrufsrecht; das gilt für Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wie für Geschäftskunden.

Vor dem Absenden einer Bestellung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie die Masse jeder Position — Breite und Höhe in Millimetern — sowie das gewählte Zubehör geprüft haben und dass diese Angaben zutreffen.

Sie bestätigen ausserdem ausdrücklich, dass es sich um eine Massanfertigung handelt. Nach der Übergabe an die Produktion (in der Regel innert 2 Arbeitstagen nach Zahlungseingang) kann die Bestellung nicht mehr geändert werden; ein Rücktritt ist dann nur gegen volle Schadloshaltung möglich, bei Massanfertigung in der Regel zum vollen Preis abzüglich ersparter Kosten (Ziffer 8.3). Vorher ist eine Stornierung gemäss Ziffer 8 möglich (Bearbeitungsgebühr CHF 150.00 zuzüglich allfälliger Transaktionsgebühren).

Beide Bestätigungen werden mit Zeitstempel und der Positionsliste gespeichert, wie sie Ihnen im Bestätigungsschritt angezeigt wurde. Eine Kopie erhalten Sie mit der Bestellbestätigung per E-Mail.

Können wir nach der Zahlungsbestätigung nicht liefern, gilt Ziffer 4: Sie erhalten den gesamten bezahlten Betrag zurück.

7. Prüfung und Mängelrüge

7.1 Sichtbare Mängel bei der Übergabe: Was bei der Übergabe gemeinsam geprüft und im Übergabeprotokoll als „ohne sichtbare Mängel“ bestätigt wurde, gilt für die bei dieser Prüfung erkennbaren Mängel als genehmigt (Art. 201 Abs. 2 OR); eine spätere Rüge solcher Mängel ist ausgeschlossen. Erkennbare Mängel und Transportschäden vermerken Sie deshalb bei der Übergabe auf dem Lieferschein bzw. dem Frachtbrief (CMR) (Ziffer 4).

7.2 Bei der Übergabe nicht einsehbare Teile: Teile, die bei der Übergabe ohne Abladen oder Auspacken nicht einsehbar sind (z. B. Rückseiten gestapelter Elemente), prüfen Sie nach dem Abladen. Mängel an diesen Teilen melden Sie innert 5 Arbeitstagen ab Lieferung und vor der Montage schriftlich an info@fensterkauf.ch, mit Bestellreferenz und Fotos, auf denen das Element noch in der Schutzfolie zu sehen ist. Nach Ablauf dieser Frist und in jedem Fall nach der Montage gelten solche Mängel als genehmigt. Bauen Sie sichtbar mangelhafte Elemente nicht ein.

7.3 Versteckte Mängel: Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nach Ziffer 7.1 und 7.2 nicht erkennbar waren — etwa an Schweissnähten, an der Funktion von Beschlägen und Bändern, ein Beschlag zwischen den Scheiben des Isolierglases oder an der Dichtheit —, können Sie während der gesamten Gewährleistungsfrist nach Ziffer 9 geltend machen. Melden Sie sie uns innert 60 Tagen ab Entdeckung schriftlich an info@fensterkauf.ch, mit Bestellreferenz, Beschreibung und nach Möglichkeit Fotos (Art. 201 Abs. 4, Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4 OR). Die Garantien nach Ziffer 9 bleiben unverändert.

7.4 Vorbehalte: Die Genehmigung nach Ziffer 7.1 und 7.2 gilt nicht, soweit wir einen Mangel absichtlich verschwiegen oder Sie absichtlich getäuscht haben (Art. 199 und Art. 203 OR); unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt (Art. 100 Abs. 1 OR). Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen vor (Ziffer 1).

8. Stornierung, Änderung und Annahmeverweigerung

8.1 Solange der Kunde noch keine Zahlung ausgelöst hat, kann er seine Bestellung kostenlos zurückziehen. Wurde bereits eine Zahlung ausgelöst, der Vertrag aber noch nicht geschlossen (Zahlungsbestätigung gemäss Ziffer 2), werden bei der Rückerstattung die tatsächlich angefallenen, nicht rückerstattbaren Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters abgezogen. Nach Vertragsschluss gilt Ziffer 8.2.

8.2 Nach Vertragsschluss sind Stornierung und Änderung nur möglich, solange die Bestellung noch nicht an die Produktion übergeben wurde. Die Übergabe erfolgt in der Regel innert 2 Arbeitstagen nach Zahlungseingang. Bei einer Stornierung in dieser Phase wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 einbehalten. Sie deckt den bereits entstandenen Aufwand für die Einholung und Prüfung der Fertigungsunterlagen beim Hersteller (Zeichnungen, Masse, Preise), den Abgleich mit der Bestellung des Kunden sowie die Rückabwicklung mit Rückerstattungsbeleg. Zusätzlich werden die bei der Zahlung tatsächlich angefallenen, nicht rückerstattbaren Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters abgezogen. Der Restbetrag wird innert 5 Arbeitstagen über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet; ist dies nicht möglich, per Banküberweisung. Je nach Zahlungsmittel bzw. Kartenherausgeber kann die Gutschrift beim Kunden bis zu 10 Tage dauern. Änderungen werden neu berechnet; Mehrkosten trägt der Kunde.

8.3 Nach Übergabe an die Produktion sind Änderungen ausgeschlossen. Ein Rücktritt des Kunden ist dann nur gegen Vergütung der bereits erbrachten Leistungen und volle Schadloshaltung möglich (Art. 377 OR); da die Ware nach Mass gefertigt wird, entspricht dies in der Regel dem vollen Preis abzüglich der ersparten Kosten.

8.4 Verweigert der Kunde die Annahme der Ware ohne berechtigten Grund (berechtigt ist z. B. ein sichtbarer Transportschaden, der auf dem Lieferschein vermerkt wird) oder ist eine Zustellung aus Gründen beim Kunden nicht möglich — namentlich wenn bei der angekündigten Anlieferung weder der Kunde noch eine bevollmächtigte Person anwesend ist (Ziffer 4) —, wird die Ware für den Kunden eingelagert. Der Kunde trägt die Lagerkosten von CHF 59.00 pro Element und angefangene Woche, insgesamt höchstens bis zum Kaufpreis des betreffenden Elements, sowie die Kosten einer erneuten Zustellung gemäss den Versandtarifen in Ziffer 3. Holt der Kunde die Ware selbst ab, entfallen die Zustellkosten.

8.5 Nimmt der Kunde die Ware nicht innert 3 Monaten nach dem ersten Zustellversuch ab oder lehnt er die Bezahlung der Kosten einer erneuten Zustellung ab, setzt ihm der Verkäufer schriftlich eine letzte Frist von 30 Tagen, um die Ware selbst abzuholen. Läuft diese Frist unbenützt ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware nach vorgängiger schriftlicher Androhung mit Bewilligung des Gerichts öffentlich versteigern zu lassen oder, soweit das Gericht dies gestattet, freihändig zu verkaufen (z. B. über eine Online-Plattform) (Art. 93 OR). Vom Verkaufserlös werden die angefallenen Lagerkosten (Ziffer 8.4) sowie die Kosten für Inserate und Verkauf abgezogen; ein verbleibender Betrag wird dem Kunden innert 30 Tagen nach dem Verkauf zurückerstattet. Der Kunde erhält eine Abrechnung über Erlös und Kosten. Ein allfälliger Fehlbetrag wird dem Kunden nicht weiter belastet. Lässt sich die Ware innert angemessener Frist nicht verkaufen, wird sie fachgerecht entsorgt; die Entsorgungskosten trägt der Verkäufer.

8.6 Die Gewährleistungsrechte bei Mängeln (Ziffer 9) bleiben unberührt.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich Material- und Fabrikationsfehler. Die Frist beginnt mit der Lieferung.

Bei berechtigten Mängeln bessern wir zuerst nach oder liefern Ersatz. Erst wenn dies fehlschlägt, stehen Ihnen Minderung oder Rückabwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Für Konsumentinnen und Konsumenten: 5 Jahre auf Profile aus PVC und PVC-Alu, auf Isolierglas und auf Fensterbeschläge; 2 Jahre auf Türbeschläge, auf montierte Aussenrollläden und auf Zubehör (Insektenschutz, Leisten, Profilzubehör).

Für Geschäftskunden: 5 Jahre auf Profile aus PVC und PVC-Alu, auf Isolierglas und auf Fensterbeschläge; 2 Jahre auf Türbeschläge und auf montierte Aussenrollläden; 1 Jahr auf Zubehör (Insektenschutz, Leisten, Profilzubehör).

Für Elemente, die bestimmungsgemäss in ein Gebäude eingebaut wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Frist in jedem Fall fünf Jahre (Art. 210 Abs. 2 und Art. 371 Abs. 2 OR). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten beträgt die Frist nie weniger als zwei Jahre (Art. 210 Abs. 4 OR).

Nicht unter die Gewährleistung fallen: normale Abnutzung; Schäden durch unsachgemässe Montage durch Dritte; mechanische Einwirkung; Schäden durch Schutzfolien, die nicht rechtzeitig nach den Hinweisen auf der Folie entfernt wurden; Kondensatbildung, die physikalisch durch Raumklima und Aussentemperatur bedingt ist; Glasbruch durch äussere Einwirkung.

Eine allfällige Herstellergarantie gilt zusätzlich und schränkt die gesetzlichen Rechte nicht ein.

Für die Montage haftet ausschliesslich das Unternehmen oder die Person, welche die Montage ausgeführt hat, nicht C. Hortolomei Baugeschäft, Fenster Geschäft.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Für Geschäftskunden ist Gerichtsstand Bülach ZH.

Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände von Art. 32 ZPO: Sie können am Gericht Ihres Wohnsitzes oder an unserem Sitz klagen; Klagen gegen Sie erheben wir an Ihrem Wohnsitz. Ein Verzicht darauf im Voraus ist nicht möglich (Art. 35 ZPO).